Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Pott & Toonen GbR, handelnd als „Auftauchen Webdesign" · Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Pott & Toonen GbR, handelnd
als „Auftauchen Webdesign" (nachstehend „Auftragnehmer"), mit ihrem Vertragspartner (nachstehend „Kunde").
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann
und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt
hat.
- Der Kunde versichert, die Beauftragung als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB vorzunehmen, also im Rahmen
seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
- Ein Vertrag kommt durch die Online-Buchung über die Website des Auftragnehmers und die anschließende
Auftragsbestätigung per E-Mail zustande. Die Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer stellt die Annahme
des Angebots dar.
- Der Auftragnehmer behält sich vor, eine Buchung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als
verbindlich gekennzeichnet sind.
§ 3 Leistungsumfang
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Paketbeschreibung auf der Website des Auftragnehmers, etwaigen
zusätzlich gebuchten Add-ons sowie aus der individuellen Auftragsbestätigung.
- Der Auftragnehmer stellt die Website innerhalb von 21 Kalendertagen nach dem Kickoff-Termin fertig, sofern
der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 5 fristgerecht nachkommt und keine zusätzlichen, über den
gebuchten Paketumfang hinausgehenden Leistungen vereinbart werden. Bei Buchung des Express-Add-ons beträgt
die Frist 10 Kalendertage unter denselben Voraussetzungen.
- Verzögerungen, die auf verspätete oder unvollständige Zulieferungen, zusätzliche Änderungswünsche oder
Umfangserweiterungen des Kunden zurückzuführen sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend. Ansprüche auf
Schadensersatz wegen Fristüberschreitung sind ausgeschlossen, soweit die Verzögerung auf Umständen beruht,
die der Kunde zu vertreten hat.
- Zusätzliche Leistungen, die über den gebuchten Paketumfang hinausgehen (z. B. zusätzliche
Unterseiten, erweiterte Funktionen, Übersetzungen), werden separat vereinbart und zum jeweils gültigen
Festpreis oder zum Stundensatz gemäß § 4 Absatz 7 berechnet.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle auf der Website des Auftragnehmers angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %.
- Beim Starter Launch (990 € netto) ist die vollständige Vergütung vor dem Kickoff-Termin zu
entrichten. Beim Local Launch (2.900 € netto) und Local Launch Pro (4.900 € netto) werden
50 % der Vergütung als Anzahlung vor dem Kickoff-Termin fällig. Die restlichen 50 % werden mit
Abnahme gemäß § 6 fällig.
- Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug per Überweisung zu
begleichen.
- Sofern im Rahmen der Auftragsbestätigung eine Ratenzahlung vereinbart wird, gelten die dort festgelegten
Raten und Fälligkeiten. Die Ratenzahlung erfolgt zinslos und ohne Aufpreis. Der Gesamtbetrag bei
Ratenzahlung entspricht dem Einmalzahlungsbetrag. Bei Verzug mit zwei aufeinanderfolgenden Raten wird der
gesamte Restbetrag sofort fällig.
- Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich geltend zu machen. Die
Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung bleibt hiervon unberührt.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen bis zum
vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
- Für Leistungen außerhalb vereinbarter Pauschal- oder Care-Pakete gilt ein Stundensatz von 120 € netto
zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt. Angefangene
15-Minuten-Einheiten werden voll berechnet.
- Bei Fotoshootings ist die Anfahrt innerhalb des Stadtgebiets der Landeshauptstadt München inklusive. Für Shootings außerhalb des Münchner Stadtgebiets wird eine Anfahrtspauschale von 50 € netto je angefangene 30 Kilometer einfacher Wegstrecke berechnet,
gerechnet ab der Stadtgrenze Münchens zum Veranstaltungsort. Die Pauschale wird dem Kunden vor Terminbestätigung mitgeteilt.
§ 5 Mitwirkungspflichten und Phasenplan
- Mit der Auftragsbestätigung übermittelt der Auftragnehmer einen verbindlichen Phasenplan mit konkreten
Mitwirkungsfristen für die einzelnen Projektphasen, insbesondere für die Designabstimmung, die
Korrekturrunde und die Abnahme. Der Phasenplan wird mit Annahme der Auftragsbestätigung Vertragsbestandteil.
Die Lieferfrist gemäß § 3 Absatz 2 beginnt mit dem Kickoff-Termin.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Erstellung der Website erforderlichen Informationen und
Materialien (insbesondere Onboarding-Fragebogen, Logos, Fotos, Texte und Zugangsdaten) rechtzeitig und
vollständig bereitzustellen.
- Vor dem Bau der Website erfolgt eine Designabstimmung gemäß Phasenplan. Der Auftragnehmer übermittelt dem
Kunden hierzu einen oder mehrere Designentwürfe. Anpassungen, die der Kunde im Rahmen der
Designabstimmung mitteilt, gelten nicht als Korrekturrunde im Sinne von Absatz 4.
- Im Paketpreis ist eine (1) Korrekturrunde am gebauten Endergebnis enthalten. Der Kunde hat seine
Änderungswünsche innerhalb der im Phasenplan genannten Frist gebündelt und schriftlich mitzuteilen. Über
die enthaltene Korrekturrunde hinausgehende Änderungswünsche werden zum Stundensatz gemäß § 4 Absatz 7
berechnet.
- Reagiert der Kunde nicht innerhalb der jeweils im Phasenplan genannten Mitwirkungsfrist, ruht die
Lieferfrist gemäß § 3 Absatz 2 für die Dauer der Verzögerung. Eine schriftliche Aufforderung des
Auftragnehmers ist hierfür nicht erforderlich. Nach Eingang der Mitwirkungsleistung nimmt der
Auftragnehmer die Bearbeitung zum nächstmöglichen Werktag wieder auf.
- Erbringt der Kunde die Mitwirkungsleistungen auch nach schriftlicher Erinnerung nicht innerhalb von
weiteren 14 Kalendertagen, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt zu pausieren. Bleibt der Kunde
nach einer weiteren schriftlichen Mahnung mit Fristsetzung von 14 Kalendertagen untätig, ist der
Auftragnehmer zur Kündigung berechtigt. In diesen Fällen steht dem Auftragnehmer eine Vergütung für die bis
dahin erbrachten Leistungen sowie 30 % des Restbetrags als pauschalierte Aufwandsentschädigung zu,
sofern der Kunde nicht nachweist, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bereits
geleistete Anzahlungen werden hierauf angerechnet.
- Verzögerungen aufgrund mangelnder oder verspäteter Mitwirkung des Kunden begründen keinen Anspruch auf
Schadensersatz oder Minderung.
§ 6 Abnahme
- Nach Fertigstellung der Website fordert der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme auf. Der Kunde hat die
Website innerhalb der im Phasenplan gemäß § 5 Absatz 1 genannten Abnahmefrist zu prüfen und die Abnahme zu
erklären oder wesentliche Mängel schriftlich zu rügen.
- Erklärt der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Frist und rügt er auch keine wesentlichen Mängel, gilt
die Website mit Fristablauf als abgenommen.
- Unwesentliche Mängel (z. B. geringfügige optische oder sprachliche Ungenauigkeiten) berechtigen nicht
zur Verweigerung der Abnahme. Sie werden im Rahmen der regulären Gewährleistung behoben.
- Nimmt der Kunde die Website vor formaler Abnahme bereits produktiv in Nutzung (z. B. Go-Live unter
eigener Domain, Weitergabe des Links an Kunden oder Dritte, Nutzung in Marketing-Materialien), gilt die
Website mit Nutzungsbeginn als abgenommen.
§ 7 Nutzungsrechte und Eigentum
- Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Gesamtbetrags erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und
räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der erstellten Website, den Texten und dem Design zum Zweck des
Betriebs seines Unternehmens.
- Das Nutzungsrecht bezieht sich auf die Nutzung der Website im vereinbarten Rahmen, nicht auf den Zugriff
auf zugrunde liegende Systeme oder Infrastruktur.
- Bei Kündigung sämtlicher laufender Verträge (Care- und/oder Hosting-Paket) erhält der Kunde den
Quellcode der Website als ZIP-Archiv sowie, sofern die Domain über den Auftragnehmer verwaltet wird, einen
Auth-Code zur Domain-Übertragung. Die Herausgabe erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen nach
Kündigungswirksamkeit und ist in den Paketpreisen enthalten.
- Eine aktive Migrationsunterstützung (Einrichtung beim neuen Hoster, DNS-Konfiguration, SSL-Einrichtung
beim neuen Anbieter, Datenübertragung aus angebundenen Drittdiensten) ist nicht im Paketpreis enthalten
und wird zum Stundensatz gemäß § 4 Absatz 7 abgerechnet.
- Im Rahmen von Fotoshootings erstellte Bilder gehen mit vollständiger Bezahlung in das einfache, zeitlich
und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht des Kunden über. Der Auftragnehmer behält das Urheberrecht als
Fotograf.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellte Website – mit Firmenname, Logo und Link des Kunden – als
Referenz für eigene Marketing- und Vertriebszwecke zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich
schriftlich widerspricht.
- Vor vollständiger Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.
§ 8 Care-Pakete (laufende Betreuung)
- Care-Pakete sind optionale Serviceverträge für die laufende Betreuung der Website nach dem Livegang.
Umfang und Preis ergeben sich aus der jeweils gültigen Paketbeschreibung. Hosting, Domain und SSL-Zertifikat
sind in jedem Care-Paket enthalten.
- Sofern der Kunde kein Care-Paket bucht, kann er ein reines Hosting-Paket (19 € netto/Monat)
buchen. Das Hosting-Paket umfasst Domain, SSL, Server und technische Erreichbarkeit bei Ausfall. Es
beinhaltet keine inhaltlichen Änderungen, keine SEO-Leistungen und keinen priorisierten Support.
- Care-Pakete und das Hosting-Paket haben keine Mindestlaufzeit und sind monatlich zum Monatsende kündbar.
Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Es gelten die Zahlungsbedingungen gemäß § 4.
- Für die Auslegung der Leistungsbestandteile gelten folgende Konkretisierungen:
- Technische Wartung und Updates umfasst monatliches Uptime-Monitoring,
SSL-Zertifikatsprüfung, Browser-Kompatibilitätscheck und Performance-Test. Bei statisch betriebenen
Websites sind keine CMS- oder Plugin-Updates erforderlich.
- Monatlicher SEO-Sichtbarkeitscheck basiert auf Daten der Google Search Console und
umfasst Klick-, Impressions- und Positionsentwicklung sowie Indexierungsstatus.
- Keyword-Monitoring (Top-10-Keywords) bezieht sich auf die zehn Suchanfragen, über
die die Website im jeweiligen Monat den meisten organischen Traffic erzielt hat.
- Inhaltliche Anpassungen umfassen Textkorrekturen, Aktualisierungen von
Öffnungszeiten, Austausch bestehender Bilder oder Preisanpassungen im Umfang von bis zu
30 Minuten (Care Basic), 60 Minuten (Care Plus) oder 90 Minuten (Care Pro) Bearbeitungszeit pro Monat.
Nicht umfasst sind neue Seiten, strukturelle Änderungen, neue Funktionen oder Designanpassungen. Nicht
genutzte Zeit verfällt am Monatsende. Bei Care Plus und Care Pro kann die Bearbeitung auch proaktiv auf
Basis der Handlungsempfehlungen erfolgen, sofern der Kunde nicht widerspricht.
- Wöchentliche SEO- und Sicherheitschecks (ab Care Plus) werden nicht einzeln
berichtet. Bei Handlungsbedarf informiert der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich; andernfalls werden
die Erkenntnisse im monatlichen Report gebündelt.
- Google Business Profil: Ein Beitrag pro Monat (Care Plus) beziehungsweise bis zu
zwei Beiträge pro Monat (Care Pro). Der Auftragnehmer erstellt Text und Bildauswahl und
veröffentlicht nach Freigabe des Kunden oder ohne Freigabe, sofern der Kunde dem nicht widerspricht.
- Bewertungsmonitoring (ab Care Plus) umfasst die Beobachtung eingehender
Google-Bewertungen und das Verfassen von Antwortentwürfen. Negative Bewertungen werden vor
Veröffentlichung mit dem Kunden abgestimmt. Antwortentwürfe werden innerhalb der jeweils geltenden
Reaktionszeit erstellt.
- Pflege bestehender Verzeichniseinträge (Care Plus): Zweimal pro Quartal wird je ein
Verzeichniseintrag des Kunden überprüft und aktualisiert. Ist der Kunde in weniger als acht relevanten
Verzeichnissen gelistet, wird stattdessen ein neuer Eintrag angelegt. Die Auswahl der Verzeichnisse
erfolgt durch den Auftragnehmer nach fachlicher Einschätzung.
- Laufende Pflege der Verzeichnis- und Backlink-Einträge (Care Pro) umfasst die
monatliche Prüfung aller im Onboarding erfassten Verzeichniseinträge und deren Aktualisierung bei
Bedarf sowie die Überwachung des Backlinkprofils, die Identifikation verlorener und toxischer
Backlinks und – bei wirtschaftlich sinnvollen Fällen – die Kontaktaufnahme zur Wiederherstellung
verlorener Backlinks. Aktives Linkbuilding ist nicht Bestandteil von Care Pro und kann gesondert
beauftragt werden.
- Konkurrenzmonitoring (Care Pro) umfasst die monatliche Analyse von bis zu drei im
Onboarding festgelegten Wettbewerbern hinsichtlich Keyword-Entwicklung, Backlink-Entwicklung und
Content-Veröffentlichungen.
- Strategische SEO-Vorschläge und Umsetzung (Care Pro) umfassen die Erarbeitung von
zwei bis drei monatlichen Maßnahmenempfehlungen sowie die Umsetzung einer dieser Maßnahmen im Rahmen
der inkludierten Bearbeitungszeit pro Monat. Maßnahmen, die diesen Zeitrahmen
überschreiten, werden nach § 4 Absatz 7 abgerechnet.
- Monatlicher SEO-Strategiecall (Care Pro, 30 Minuten) wird vom Auftragnehmer nach
Versand des Strategie-Reports angeboten. Nimmt der Kunde den Termin in dem jeweiligen Monat nicht
wahr oder reagiert nicht innerhalb von 14 Tagen auf die Terminanfrage, verfällt der Anspruch. Ein
Übertrag auf Folgemonate ist ausgeschlossen.
- Reaktionszeit bezeichnet die Zeit zwischen Eingang einer
Kundenanfrage per E-Mail oder über den im Care-Paket vorgesehenen
Kommunikationskanal und der ersten qualifizierten Rückmeldung des
Auftragnehmers. Sie beträgt 72 Stunden bei Care Basic, 48 Stunden bei
Care Plus und 24 Stunden bei Care Pro, jeweils gerechnet an Werktagen
(Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Bayern). Eine
qualifizierte Rückmeldung umfasst eine inhaltliche Erstantwort einschließlich
Einschätzung des weiteren Vorgehens; sie bedeutet nicht zwingend die
abschließende Lösung des Anliegens.
- Reporting: Das in Care Basic enthaltene monatliche Reporting erfolgt als Performance-Report per E-Mail.
Bei Care Plus wird dieser durch einen erweiterten Sichtbarkeits-Report mit Handlungsempfehlungen ersetzt.
Bei Care Pro durch einen Strategie-Report mit Maßnahmenplanung. Der jeweils umfangreichere Report schließt
die Leistungen der kleineren Reports ein.
- Handlungsempfehlungen im Sichtbarkeits- und Strategie-Report gliedern sich in drei Klassen:
Empfehlungen, die im Rahmen der inkludierten Bearbeitungszeit umgesetzt werden, Empfehlungen zur
eigenständigen Umsetzung durch den Kunden sowie Empfehlungen mit gesondertem Angebot. Die
Zuordnung obliegt dem Auftragnehmer nach fachlicher Einschätzung.
- Leistungen, die über den Umfang des gebuchten Pakets hinausgehen, werden zum Stundensatz gemäß
§ 4 Absatz 7 abgerechnet.
- Bei Kündigung des Care- oder Hosting-Pakets endet das Hosting der Website 30 Kalendertage nach
Kündigungswirksamkeit. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, in dieser Zeit einen neuen
Hosting-Anbieter zu wählen oder die Website stillzulegen. Die Herausgabe des Quellcodes und die Regelungen
zur Migrationsunterstützung ergeben sich aus § 7 Absätze 3 und 4.
- Care- und Hosting-Pakete können auch für Websites gebucht werden, die nicht vom Auftragnehmer erstellt
wurden. In diesem Fall gelten ergänzend folgende Bedingungen:
- Der Leistungsumfang ist identisch mit dem in diesem Paragraphen beschriebenen Umfang.
- Zusätzliche Arbeiten, die durch den technischen Zustand der übernommenen Website verursacht werden
(z. B. Umstrukturierung, Code-Bereinigung, Plugin-Migration, Aufräumen bestehender Strukturen),
sind nicht Bestandteil des Care- oder Hosting-Pakets und werden nach § 4 Absatz 7 separat abgerechnet
oder – sofern gesondert beauftragt – als pauschaliertes Angebot angeboten.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für Funktion, Sicherheit oder Datenschutzkonformität
der übernommenen Website vor Durchführung eigener Anpassungen.
- Vor Vertragsschluss führt der Auftragnehmer einen kostenfreien Kurz-Check durch, um technischen
Pflegeaufwand und Kompatibilität zu prüfen. Auf Basis dieses Checks kann der Auftragnehmer die Annahme
des Care- oder Hosting-Auftrags von der vorherigen Beauftragung eines Aufräum- oder Neubau-Angebots
abhängig machen.
§ 9 Domain und Hosting
- Sofern der Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags eine Domain für den Kunden registriert, handelt er dabei
als Vermittler im Namen des Kunden gegenüber dem jeweiligen Registrar. Die Domain ist auf den Kunden
angemeldet; Inhaber und Kostenträger der Domain ist der Kunde. Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf die
Vergabe und übernimmt keine Gewähr für die Zuteilung oder Bestandskraft der Domain.
- Der Kunde ist verpflichtet, vor der Domainregistrierung sicherzustellen, dass die gewünschte Domain keine
Rechte Dritter (insbesondere Marken-, Namens- oder Wettbewerbsrechte) verletzt. Bei Streitigkeiten aus der
Domainwahl haftet der Kunde allein und stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
- Das Hosting der Website durch den Auftragnehmer ist während eines aktiven Care-Pakets oder Hosting-Pakets
im jeweiligen Paketpreis enthalten. Im ersten Monat nach Livegang ist das Hosting über die in jedem
Website-Paket enthaltene Care-Basic-Inklusivlaufzeit gedeckt. Ohne anschließendes Care- oder Hosting-Paket
endet das Hosting 30 Kalendertage nach Ablauf dieser Inklusivlaufzeit. Der Kunde wird rechtzeitig
informiert und hat die Möglichkeit, ein Care- oder Hosting-Paket zu buchen oder die Herausgabe des
Quellcodes gemäß § 7 Absatz 3 zu verlangen.
§ 10 Datenschutz
- Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der
Vertragserfüllung und gemäß den Bestimmungen der DSGVO sowie des BDSG.
- Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der
Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
§ 11 Gewährleistung und Haftung
- Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erstellte Website den vereinbarten Anforderungen entspricht und
frei von wesentlichen Mängeln ist.
- Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach Abnahme der Website.
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der
Auftragnehmer nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte
Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit der vom Kunden bereitgestellten
Materialien. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung
von Rechten Dritter durch die vom Kunden bereitgestellten Inhalte beruhen.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle oder Einschränkungen, die auf höherer Gewalt, Störungen bei
Drittanbietern (z. B. Hosting-Provider, Domain-Registrar, Zahlungsdienstleister, Mail-Provider) oder
Ausfällen der Internet-Infrastruktur beruhen, soweit diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Der Vertrag über die Erstellung einer Website ist ein Werkvertrag und endet mit der Abnahme und
vollständigen Bezahlung.
- Für Care-Pakete gilt § 8.
- Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Storniert oder kündigt der Kunde den Auftrag vor Fertigstellung, ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis
dahin erbrachten Leistungen sowie bereits entstandene Aufwendungen abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt auf
Basis des Projektfortschritts im Verhältnis zum vereinbarten Gesamtumfang. Bereits geleistete Anzahlungen
werden hierauf angerechnet.
- Die Regelungen zur Kündigung wegen unterbliebener Mitwirkung des Kunden ergeben sich aus § 5 Absatz 6.
§ 13 Rabattcodes und Aktionsangebote
- Rabattcodes und Aktionsangebote sind freiwillige Leistungen des Auftragnehmers. Ein Rechtsanspruch besteht
nicht.
- Rabattcodes sind nicht mit anderen Rabatten kombinierbar, nicht übertragbar und gelten nur für den im
jeweiligen Angebot genannten Zeitraum und Leistungsumfang.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit rechtlich
zulässig, eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform,
soweit nicht gesetzlich zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Änderung
dieses Formerfordernisses.